Effizienzklassen für Elektro-Grossgeräte
Seit 1998 müssen in Deutschland bestimmte elektrische Haushaltsgroßgeräte im Handel mit einem Energieverbrauchsetikett - auch EU-Label, EU-Energie-Label, Gerätelabel, Energiesparlabel, oder Energieetikett genannt - ausgezeichnet werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist eine Richtlinie der Europäischen Union und die darauf basierende nationale Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz EnVKV).
Die Kennzeichnung dient der Verbraucherinformation und ist damit ein Service für die Kunden im Einzelhandel. Das Energielabel enthält Angaben über den Energieverbrauch der Elektrohaushaltsgroßgeräte in Abhängigkeit von der jeweiligen Leistung.
Die Geräte werden in sieben Klassen (A bis G) eingeteilt. Dabei steht die Klasse "A" für einen besonders sparsamen und "G" für einen sehr hohen Energieverbrauch.
Diese Kennzeichnung ist für nachstehend aufgeführte Geräte vorgeschrieben:
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